Von Papier und Excel zur App: Migration in 7 Schritten

18. Juli 2026Redaktion

Der Umstieg von Papier oder Excel auf eine Zeiterfassungs-App gelingt in sieben Schritten: Bestandsaufnahme, Anforderungsprofil, Tool-Auswahl, Betriebsrat und Datenschutz, Konfiguration, Pilotbetrieb und Rollout mit Altdaten-Archivierung. Kleine Teams schaffen das meist in ein bis zwei Wochen – die kostenlosen Testphasen der Anbieter decken die Einführung ab.

Fast jeder dritte erfassende Betrieb arbeitet noch mit Excel (16 %) oder handschriftlichen Stundenzetteln (13 %) – so die Bitkom-Befragung von 602 Unternehmen. Genau diese Betriebe geraten doppelt unter Druck: Die geplante elektronische Erfassungspflicht aus dem Referentenentwurf 2026 (ein Entwurf, noch kein Gesetz) würde Papierlisten mittelfristig ablösen, und schon heute kosten Übertragungsfehler und Zettelsuche jeden Monat Arbeitszeit. Die gute Nachricht: Eine Migration ist kein IT-Projekt, sondern in sieben überschaubaren Schritten erledigt.

Die Migration in 7 Schritten

  1. Bestandsaufnahme: Sichten, was heute erfasst wird – und was fehlt. Typische Lücken bei Papier und Excel: Pausen werden pauschal abgezogen, Überstunden gar nicht ausgewiesen, Korrekturen sind nicht nachvollziehbar.
  2. Anforderungen definieren: Welche Erfassungswege braucht der Betrieb (App, Browser, Tablet-Terminal)? Gilt die 7-Tage-Frist nach § 17 MiLoG? Sollen Schichtplanung oder Projektzeiten mitlaufen, und welche Exporte erwartet die Lohnabrechnung?
  3. Tool auswählen und auf Jahresbasis rechnen: Pro-Kopf-Preise, Grundgebühren und Mindestlaufzeiten unterscheiden sich stark – der App-Vergleich stellt zehn Lösungen gegenüber. Immer die Gesamtkosten für die eigene Teamgröße rechnen, nicht den Einstiegspreis.
  4. Betriebsrat und Datenschutz klären: Die Einführung elektronischer Zeiterfassung unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG; dazu kommen Auftragsverarbeitungsvertrag und Mitarbeiterinformation nach Art. 13 DSGVO. Details im Beitrag Betriebsrat und Zeiterfassung.
  5. Regeln konfigurieren: Sollstunden, Pausenregeln, Zuschläge und Feiertagskalender einmalig hinterlegen – danach rechnet das System Überstunden und Konten automatisch, was in der Tabelle bislang Handarbeit war.
  6. Pilotbetrieb fahren: Zwei Wochen mit einem Team parallel zur alten Methode stempeln, Differenzen klären und den Korrekturprozess für vergessene Stempelungen festlegen. Erst danach ausrollen.
  7. Rollout und Altdaten archivieren: Stichtag kommunizieren, alle Beschäftigten einladen – und die bisherigen Aufzeichnungen aufbewahren: Der Systemwechsel befreit nicht von den laufenden Fristen.

Altdaten: Fristen im Überblick

Aufbewahrung der bisherigen Arbeitszeitaufzeichnungen (Stand 18. Juli 2026)
UnterlageFristGrundlage
Arbeitszeitnachweise (Mehrarbeit, Sonn-/Feiertagsarbeit)mindestens 2 Jahre§ 16 Abs. 2 ArbZG
Aufzeichnungen für Minijobber und MiLoG-Branchenmindestens 2 Jahre§ 17 MiLoG
Lohn- und steuerrelevante Unterlagen6 Jahre§ 147 AO

Die fünf häufigsten Migrationsfehler

Was der Umstieg kostet

Die Software-Kosten liegen zwischen 0,50 € und 8 € pro Mitarbeiter und Monat (Stand Juli 2026). Ein Betrieb mit zehn Beschäftigten zahlt für die vollwertige Zeiterfassung mit Aplano Pro 45 € im Monat; dem stehen die Stunden gegenüber, die bisher in Übertragen, Nachrechnen und Klären von Unstimmigkeiten fließen. Wer bei der Tabelle bleiben will, findet im Excel-Ratgeber eine kostenlose Vorlage samt der sechs Grenzen, an denen Excel endet – der spätere Umzug der Daten sollte dann gleich mitgedacht werden.

Werkzeug-Beispiel: Für den risikoarmen Einstieg lässt sich Aplano 14 Tage mit vollem Pro-Umfang testen, ohne Kreditkarte; Mitarbeiter und Arbeitszeiten anlegen dauert laut Anbieter nur wenige Minuten, alle Tarife sind monatlich kündbar (Stand Juli 2026, Quelle: aplano.de). Damit lässt sich der Pilotbetrieb vollständig in der Testphase abwickeln.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Umstellung auf eine Zeiterfassungs-App?
In kleinen Teams meist ein bis zwei Wochen: Konto anlegen, Beschäftigte einladen, Pausen- und Zuschlagsregeln hinterlegen, dann Pilotbetrieb. Da die Anbieter im Vergleich 14 bis 30 Tage kostenlos testen lassen, fällt die komplette Einführung in die Testphase. In Betrieben mit Betriebsrat verlängert die notwendige Betriebsvereinbarung den Zeitplan.
Müssen alte Stundenzettel nach dem Umstieg aufbewahrt werden?
Ja. Die bisherigen Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre bereitgehalten werden (§ 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 MiLoG) – der Systemwechsel ändert daran nichts. Sind die Stundenzettel in die Lohnabrechnung eingeflossen, gilt für lohnrelevante Unterlagen zusätzlich die sechsjährige Frist nach § 147 AO. Praktisch: Altbestände als PDF oder CSV digitalisieren und schreibgeschützt archivieren.
Ist Excel nach der geplanten Reform noch zulässig?
Voraussichtlich ja: Der Referentenentwurf vom 18. Juni 2026 – ein Entwurf, noch kein Gesetz – zählt Tabellenkalkulationen ausdrücklich zur elektronischen Erfassung. Die geplante taggleiche Erfassung und die zweijährige Aufbewahrung müssten aber auch mit Excel diszipliniert organisiert werden; reine Papierlisten blieben nur Betrieben mit bis zu zehn Arbeitnehmern dauerhaft erlaubt.

Quellen & weiterführende Links

  • Bitkom – Arbeitszeiterfassung in Unternehmen (Befragung von 602 Unternehmen, 06/2025): bitkom.org
  • quality.de – Einführung von Zeiterfassung: Herausforderungen und Lösungen: quality.de
  • absence.io – Digitale Zeiterfassung erfolgreich implementieren: absence.io
  • Aufbewahrungsfristen: § 16 ArbZG, § 17 MiLoG · Einordnung inkl. § 147 AO: dr-datenschutz.de